AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der tecConsult GmbH

1. Geltungsbereich

  • 1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Verträge der tecConsult GmbH (kurz „tecConsult“), außer es wurde explizit etwas anderes schriftlich vereinbart.
  • 1.2  Unter einem Vertrag wird jede Beauftragung durch den Auftraggeber zur Leistungserbringung (bestätigtes Angebot, Auftrag, Bestellung, Servicevereinbarung) verstanden.
  • 1.3  Allfälligen Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind kein Vertragsbestandteil, außer tecConsult stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Sämtliche Angebote von tecConsult sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
  • 1.4  Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Auftraggeber, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Auftraggeber bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von tecConsult angenommenen Auftrages und diesen AGB und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen und Vertragsinhalten. In Katalogen, Prospekten, Webseiten, etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
  • 1.5  Änderungen an Vertragsinhalten während der Durchführung eines Auftrags sind stets schriftlich zu formulieren und müssen von tecConsult schriftlich bestätigt werden damit sie gültig sind.
    Sofern tecConsult auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen/Lieferungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausnahmslos zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande.
  • 1.6  Vertriebspartner oder Mitarbeiter ohne Vertretungsvollmacht von tecConsult können bzw. dürfen für tecConsult keine Erklärungen abgeben, Zusagen treffen oder Zahlungen entgegennehmen.
  • 1.7  Abnahmeort ist immer der Firmensitz von tecConsult.

2. Preise und Zahlung

  • 2.1  Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 2.2  Die angebotenen bzw. vereinbarten Stundensätze gelten für erbrachte Dienstleistungen an Werktagen montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00. Auf Grund eines expliziten Wunsches des Auftraggebers außerhalb dieser Zeit erbrachte Stunden werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet.
  • 2.3  Für vom Auftraggeber gewünschte Dienstreisen (dazu zählt auch die Anfahrt zum Auftraggeber) werden die tatsächlich anfallenden Reisekosten (z. B. Übernachtung, amtliches Kilometergeld) sowie die maximal steuerfreien amtlichen Tagsätze für Diäten verrechnet. Reisezeiten werden zum jeweiligen halben Stundensatz verrechnet. tecConsult kann aus Gründen der Einfachheit auch einseitig alternativ eine An- und Abfahrtspauschale ohne explizite Vereinbarung verrechnen, wenn diese niedriger ausfällt als die Berechnung mit dem obigen Modell.
  • 2.4  Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung.
  • 2.5  tecConsult ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.
  • 2.6  Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber tecConsult und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von tecConsult nicht anerkannter Forderungen des Auftraggeber, ist ausgeschlossen.
  • 2.7  Rechte des Auftraggeber, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.
  • 2.8  Einwendungen gegen von tecConsult in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Wochen schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.
  • 2.9  Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass tecConsult Rechnungen auch elektronisch übermitteln kann.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • 3.1  Der Auftraggeber ist verpflichtet, tecConsult zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen.
  • 3.2  Der Auftraggeber wird die zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
  • 3.3  Der Auftraggeber hat einen dem Stand der Technik angemessenen Kommunikationsstandard, insbesondere geeignete Hard- und Software bereitzustellen und tecConsult den Remotezugriff auf die Systeme bzw. Applikationen zur Erfüllung der Vertragsleistung zu ermöglichen.
  • 3.4  Der Auftraggeber sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von TecConsult zur Verfügung steht.
  • 3.5  Soweit im Betrieb des Auftraggebers besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Auftraggeber tecConsult auf diese vor Vertragsschluss hin.
  • 3.6  Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber alle einschlägigen Gesetze (insbesondere das Pornographie- und Verbotsgesetz, das StGB, das DSG 2000, das TKG 2003, das Medien- und Urheberrechtsgesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie die EU-Datenschutzgrundverordnung zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung derselben zu übernehmen.

4. Datenschutz

  • 4.1  tecConsult wird im Rahmen der Beauftragung die Bestimmungen des österreichischen Datenschutz­gesetzes (DSG 2000) bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung einhalten.
  • 4.2  Die vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Erfüllung der Verträge mit dem Auftraggeber verwendet bzw. verarbeitet. tecConsult wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Geheimhaltung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen.
  • 4.3  Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei tecConsult gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet tecConsult dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  • 4.4  Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, von tecConsult Werbung und Informationen betreffend Produkten und Dienstleistungen von tecConsult in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Auftraggebers einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei tecConsult. Der Auftraggeber kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen.
  • 4.5 Die beiden Vertragspartner vereinbaren über Einzelheiten der abgeschlossenen Verträge sowie über vertrauliche Informationen betreffend technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten bedingungslos und unbefristet (d.h. auch nach Beendigung der jeweils abgeschlossenen Verträge) Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, soweit sie nicht allgemein oder dem Empfänger auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder von dem Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

5. Lieferung von Software Dritter

  • 5.1  Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauestens einzuhalten.
  • 5.2  Für Software die nicht von tecConsult erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen.
  • 5.3  Der Auftraggeber hat jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.
  • 5.4  Jedenfalls hält der Auftraggeber tecConsult vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

6. Lieferung und Erstellung von Software

  • 6.1 Bei individuell von tecConsult erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung.
  • 6.2 Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei tecConsult, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  • 6.3 tecConsult übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet; weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.
  • 6.4 Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
  • 6.5 Werden von tecConsult gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

7. Lieferung von Handelswaren

  • 7.1  Gelieferte Handelswaren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von tecConsult.
  • 7.2 Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von tecConsult zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des tecConsult entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch tecConsult bleibt unberührt.
  • 7.3  Die vereinbarten Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager von tecConsult, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Auftraggeber. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine von tecConsult gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.

8. Gewährleistung und Haftung

  • 8.1 Sofern nicht anders vereinbart gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von tecConsult entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.
  • 8.2 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.
  • 8.3 Bei Sachlieferung kann sich tecConsult von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien.
  • 8.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von tecConsult bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Auftraggeber oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Auftraggeber oder Dritte, weil der tecConsult trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von tecConsult angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material zurückzuführen sind. tecConsult haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
  • 8.5  Die Haftung von tecConsult für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. tecConsult haftet für Schäden oder Folgeschäden, die durch seine Tätigkeit entstehen sollten, maximal in der Höhe, wie sie durch die Haftpflichtversicherung von tecConsult gedeckt sind.
  • 8.6  Vom Auftraggeber beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs des Auftraggebers etc. bleiben im Eigentum des Auftraggebers; tecConsult erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Auftraggeber sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat tecConsult von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (z. B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) betreffend vom Auftraggeber beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.
  • 8.7  tecConsult ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Auftraggebers, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.
  • 8.8  Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist und es keine IT-Sicherheitslösungen gibt die 100%-tige Sicherheit ermöglichen. tecConsult übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Cloud- und Hostingleistungen durch Dritte

  • 9.1 Punkt 9 definiert die Grundlagen für die Nutzung von Cloud- und Hostingleistungen Dritter (Service-Anbieter), die über tecConsult für den Auftraggeber beauftragt und zur Verfügung gestellt werden, u.a. auch die Nutzung von Microsoft Cloud Produkten die über das CSP-Programm (Cloud Solution Provider Programm) angeboten werden.
  • 9.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements (SLAs) des Service-Anbieters für das jeweilige Produkt. tecConsult stellt dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit zur Verfügung Cloudleistungen und -produkte über den jeweiligen Service-Anbieter zu nutzen. Die Wahl von geeigneten Cloudleistungen liegt alleine in der Verantwortung des Kunden. tecConsult unterstützt den Auftraggeber beratend. Voraussetzung für die Nutzung der Clouddienste ist, dass der Auftraggeber diese Bedingungen sowie die Bedingungen des Service-Anbieters bzw., wenn vorhanden, den Endkundenvertrag zur jeweiligen Leistung oder zum Produkt annimmt. Die Bedingungen bzw. der Endkundenvertrag des jeweiligen Service-Anbieters wird dem Auftraggeber von tecConsult zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bestätigt die Bedingungen des Service-Anbieters gelesen und sämtlich darin enthaltene Rechte und Pflichten verstanden und angenommen zu haben. Endkundenverträge des Service-Anbieters sind im Einzelfall gesondert vom Auftraggeber zur unterzeichnen. Eine Bestellung/Beauftragung der Clouddienste beim jeweiligen Service-Anbieter kann erst erfolgen, wenn diese AGB angenommen wurden und, wenn vorhanden, der unterschriebene Endkundenvertrag des Service-Anbieter der vorliegt.
  • 9.3 Die Vergütung der von tecConsult vermittelten oder erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste. tecConsult ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. tecConsult wird den Auftraggeber über Änderungen in der Preisliste spätestens 28 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informieren. Ist der Auftraggeber mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er die beauftragten Leistungen außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen, wenn die Preiserhöhung 25% überschreitet. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt.
  • 9.4 Die Abrechnung der Leistungen/Dienste erfolgt monatlich, es sei denn es wurde einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Person zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Auftraggeber genehmigt.
  • 9.5 Alle Verträge laufen mindestens ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn sie nicht mindestens 14 Tage vor dem Jahresstichtag schriftlich gekündigt werden. Die Anzahl der Anwender oder Lizenzen kann nur zum Jahresstichtag der Bestellung reduziert werden. Wird der Änderungswunsch vom Auftraggeber gegenüber tecConsult bis 14 Tage vor dem Jahresstichtag schriftlich übermittelt, wird die Änderung zum Jahresstichtag gültig und läuft wieder mindestens ein Jahr. Wird vom Auftraggeber kein Änderungswunsch übermittelt, verlängert sich der Bezug der Produkte jeweils um ein Jahr im aktuellen Umfang und wird entsprechend fakturiert.
  • 9.6 Ändert der Service-Anbieter seine Preis- oder Abrechnungsmodalitäten für die eingekaufte Cloudleistung hat tecConsult das Recht, nach vorheriger Ankündigung, diese zum Auftraggeber hin ebenfalls entsprechend anzupassen. Die aus der Änderung resultierenden Rechte und Pflichten des Auftraggebers sind aus den Bedingungen des jeweiligen Service-Anbieters zu entnehmen.
  • 9.7 Die Erbringung der Clouddienste ist daran gebunden, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, behält sich tecConsult das Recht vor, nach entsprechender Vorwarnung, die Bereitstellung der Dienste des Service-Anbieters einzustellen oder auszusetzen.
  • 9.8 Der Auftraggeber ist für das Anfertigen der Datensicherungen verantwortlich, es sei denn sie wurde ausdrücklich mit beauftragt oder ist in der beauftragten Leistung des Service-Anbieters mit inkludiert. Der Auftraggeber wird vor Ablauf des beauftragten Dienstes seine Daten aus der jeweiligen Cloud-Plattform herausmigrieren oder migrieren lassen. Dem Auftraggebers ist bewusst, dass die Service-Anbieter, je nach Vereinbarung, das Recht hat, die Daten nach Ablauf des Clouddienstes zu löschen.
  • 9.9 Der Auftraggeber wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz und sonstig beauftragten Clouddiensten keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte ablegen. Der Auftraggeber wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb der Infrastruktur oder des Kommunikationsnetzes des Service-Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Service-Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden. Der Auftraggeber stellt tecConsult und den Service-Anbieter von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
  • 9.10 Der Auftraggeber hat insbesondere folgende Pflichten:
    + Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie selbst festgelegte zusätzliche Verschlüsselungs-Codes sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben.
    + Er ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte, in vom Anbieter bereitgestellte Programme einzugreifen oder eingreifen zu lassen, zu verändern oder zu kopieren (Ausnahme Sicherungskopien).
    + Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die dem Anbieter durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Auftraggeber dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
    + Er verpflichtet sich die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Service-Anbieters einzuhalten.
    + Er ist verpflichtet bei Untersuchungen von Störungen, Ausfällen, Sicherheitsproblemen und
    potentiellen Vertragsbrüchen mit tecConsult und deren Vorlieferanten zusammenzuarbeiten.
    + Er wird die zur Verfügung gestellten Dienste und Programme nicht zu Zwecken verwenden, bei denen ein Ausfall oder eine Störung zu Personen-, Sach- oder Umweltschäden führen kann.
    + Alle von ihm autorisierten Nutzer sind verpflichtet, ihrerseits die in diesem Punkt aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
  • 9.11 Der Auftraggeber erkennt an, dass tecConsult bei der Bereitstellung von Clouddiensten auf den Service-Anbieter angewiesen ist und darauf keinen Einfluss hat. Der Service Anbieter übernimmt bestimmte Verpflichtungen entsprechend dessen Leistungsbeschreibung oder dem SLA des Service-Anbieters. Die Verfügbarkeit der jeweiligen Dienste, des jeweiligen Produkts, richtet sich nach dem in der Leistungsbeschreibung oder im SLA des Service-Anbieters angegebenen Zeitraum.
  • 9.12 Speziell für Microsoft CSP-Produkte gilt: Wenn der Auftraggeber eine SLA-Forderung wegen eines Ausfalls entsprechend dem Microsoft-SLA stellt, überprüft tecConsult, ob die Forderung berechtigt ist. Soweit hiernach Gutschriften zu erteilen sind, berücksichtigt tecConsult diesbezügliche fällige Verpflichtungen nach Eingang der entsprechenden Gutschriften von Microsoft bei tecConsult. Der Auftraggeber hat maximal Anspruch auf den anteiligen durchschnittlichen monatlichen Einzelhandelspreis für den Zeitraum des Ausfalls. Der durchschnittliche Einzelhandelspreis wird von Microsoft ermittelt und festgelegt. Der Auftraggeber muss den Anspruch bis zum 15. des Folgemonats, in dem die Störung aufgetreten ist geltend machen, sonst erfolgt keine Gutschrift.
  • 9.13 Der Auftraggeber erkennt an, dass eine Internetverbindung ausfallen kann und damit Clouddienste zeitweise nicht genutzt werden können. Für seine Internetanbindung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  • 9.14 Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung von internetbasierenden Dienstleistungen kommen.
  • 9.15 Der Auftraggeber erkennt an, dass der Service-Anbieter berechtigt ist jederzeit und aus beliebigen Grund Produkte zu verändern. Der Service-Anbieter ist berechtigt neue Merkmale und Funktionen hinzuzufügen sowie vorhandene Merkmale und Funktionen zu entfernen. Der Auftraggeber hat kein Recht zur Nutzung von Vorgängerversionen.
  • 9.16 Der Service-Anbieter ist berechtigt Wartungsarbeiten durchzuführen, sowie die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen.
  • 9.17 tecConsult und der Service-Anbieter sind berechtigt die Clouddienste ganz oder teilweise auszusetzen, wenn:
    + tecConsult oder der Service-Anbieter durch gesetzliche Vorgaben oder Anordnungen von Behörden Folge leisten muss.
    + tecConsult oder der Service-Anbieter begründeten Anlass zur Annahme haben, dass die Clouddienste vertragswidrig genutzt werden.
    + wenn der Auftraggeber bei Untersuchungen zu Störungen, Ausfällen, Sicherheitsproblemen und Vertragsverletzungen nicht kooperiert.
    + wenn tecConsult oder der Service-Anbieter begründeten Anlass zur Annahme haben, dass der Auftraggeber oder einer seiner Mitarbeiter in betrügerischer Absicht oder in einer Weise handelt, die für tecConsult oder dem Service-Anbieter schädlich sein könnte.
    + wenn der Auftraggeber den Betrieb der Systeme des Service-Anbieters, mit z.B. schadhaften Programmen, Skripten o.ä. beeinträchtigt oder sogar gefährdet. Ist die Ursache der Störung eindeutig zu identifizieren hat tecConsult oder der Service-Anbieter das Recht diese Programme, Skripte o.ä. zu deaktivieren oder deinstallieren.
    + wenn tecConsult oder der Service-Anbieter Grund zur Annahme haben, dass die Administrationsrechte des Auftraggebers missbräuchlich verwendet werden.
    tecConsult wird den Auftraggeber über diese Maßnahmen unverzüglich informieren.
  • 9.18  tecConsult behält sich das Recht vor, nach entsprechender Androhung, dem Auftraggebers Lizenzen und Dienste oder Teile davon nach alleinigem Ermessen zu entziehen, wenn der Auftraggeber gegen die in diesen Vertrag festgelegten Pflichten verstößt. Ebenso ist tecConsult nach einer Kündigung der Dienste (unabhängig vom Grund) berechtigt, nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist, die Dienste auszusetzen bzw. stillzulegen. Unabhängig vom Grund des Aussetzens der Dienste entsteht tecConsult gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich keine Haftung für die Folgen des Aussetzens der Dienste.
  • 9.19  Der Auftraggeber räumt dem Service-Anbieter das Recht ein, die vom Auftraggebers auf den Servern des Service-Anbieters abgelegten Inhalte zum Zwecke der Datensicherung, wenn vereinbart, vervielfältigen zu können.
  • 9.20  Für den Fall, dass tecConsult oder der Service-Anbieter einem Klagebegehren eines Vierten ausgesetzt ist, aufgrund von Fahrlässigkeit, eines Gesetzesbruches oder einer Pflichtverletzung des Auftraggebers wird der Auftraggeber tecConsult bzw. den Service-Anbieter von allen Ansprüchen, Anwaltskosten, Schadensersatzzahlungen und Strafen freistellen. Das gilt auch für alle Ansprüche, Anwaltskosten, Schadensersatzzahlungen und Strafen im Zusammenhang mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen des Kunden. Der Auftraggeber hat tecConsult, den Service-Anbieter und die Mitarbeiter dieser Unternehmen schadlos zu halten. Dazu ist der Auftraggeber auch nach Kündigung oder Auslaufen des Vertrages verpflichtet.
  • 9.21  tecConsult übernimmt keine Gewähr für öffentliche Aussagen des Service-Anbieters. tecConsult übernimmt keine Gewähr dafür, dass die ausgewählten Cloudleistungen den Anforderungen des Auftraggebers genügen. tecConsult haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Produkte untereinander/miteinander. tecConsult haftet unter keinen Umständen für die Folgen im Zusammenhang mit dem Entziehen der Lizenzen und Dienste. tecConsult haftet nicht für Schäden, die durch Insolvenz des Service-Anbieters entstehen. tecConsult übernimmt keine Gewähr, dass die Clouddienste ununterbrochen genutzt werden können. Soweit dies rechtlich möglich ist, lehnt tecConsult sämtliche Gewährleistungen ab, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannt sind.
  • 9.22  tecConsult und der Auftraggeber verpflichten sich alle geltenden rechtlichen Vorschriften im Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre zu beachten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Auftragsabwicklung und Bonitätsprüfung von tecConsult, soweit notwendig, an andere Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Soweit es Gesetze vorschreiben, dass ein gesonderter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden muss, so ist dieser Vertrag zwischen dem Auftraggeber als verantwortliche Stelle und dem Service-Anbieter als Auftragsdatenverarbeiter zu schließen. Als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten obliegt es dem Auftraggeber alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen für die Auftragsdatenverarbeitung von den betreffenden Personen einzuholen. Soweit es für den jeweiligen Service-Anbieter relevant ist, stimmt der Auftraggeber zu, dass die Daten des Auftraggebers auch in Länder außerhalb der EU transferiert und dort gespeichert werden können. Der Service-Anbieter übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Garantie für seine Produkte, wie in den Geschäftsbedingungen des Service-Anbieters oder im Einzelvertrag zwischen Service-Anbieter und dem Auftraggeber festgelegt. Soweit nicht gesetzlich anders festgelegt übernimmt tecConsult darüber hinaus keine weiteren Garantien. Im gesetzlich zulässigen Rahmen schließt tecConsult alle stillschweigenden Zusagen und Bedingungen aus. Für Schäden, die auf einen Verstoß des Auftraggebers aus einer Pflicht dieser Geschäftsbedingungen zurückzuführen sind, entsteht tecConsult gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich keine Haftung. tecConsult übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Unterbrechung von Clouddiensten resultieren, es sei denn tecConsult hat die Unterbrechung nachweislich selbst zu verschulden. Bei einer schuldhaften Unterbrechung durch den jeweiligen Service-Anbieter sind die Haftungsklauseln gem. Leistungsbeschreibung, SLAs oder entsprechende einzelvertragliche Vereinbarung des Service-Anbieters mit dem Auftraggeber für das jeweilige Produkt relevant. Generell haftet tecConsult für Schäden oder Folgeschäden maximal in der Höhe, wie sie durch die Haftpflichtversicherung von tecConsult gedeckt sind.

10. Abwerbung

  • 10.1   Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer eines mit tecConsult abgeschlossenen Vertrages und darüber hinaus für weitere zwölf Monate keine Mitarbeiter von tecConsult ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von tecConsult direkt oder indirekt abzuwerben.
  • 10.2   Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Vertragspartner zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,- verpflichtet. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt davon unberührt.

11. Sonstiges

  • 11.1   Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  • 11.2   Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen), mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • 11.3   Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Standort von TecConsult in Graz als vereinbart.
  • 11.4   tecConsult ist ermächtigt, ihre Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden.
  • 11.5   Salvatorische Klausel: Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 27.01.2022

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